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Hier können Sie in Zukunft kostenlose Informationen rund um Ihr Auto finden.

Europäischer Unfallbericht

Sie können den Europäischer Unfallbericht als pdf-Dokument herunterladen (Acrobat Reader wird benötigt).

Unfall, und nun…

Um Ihnen übersichtlich das “Danach” zu schildern, sind nachfolgend die wichtigsten Punkte in chronologischer Reihenfolge zu beachten.

!!! Menschenleben gehen vor !!!

10 Punkte Tafel

  1. Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich eine Übersicht der Unfallstelle
  2. Sichern Sie die Unfallstelle ab, z.B. durch das Aufstellen eines Warndreiecks
  3. Leisten Sie ggf. Erste Hilfe
  4. Verständigen Sie ggf. Notarzt, Polizei und ggf. die Feuerwehr
  5. Bleiben Sie bei der Unfallstelle, leisten ggf. weiterhin Erste Hilfe und warten Sie auf die Rettungskräfte
  6. Nehmen Sie Kontaktdaten der Unfallgegner, Polizei und Zeugen auf
    • Unfallgegner
      - Anschrift aus der Zulassung (Name, Strasse, Postleitzahl, Ort)
      - ggf. weitere Kontaktdaten (Telefon, Fax)
      - Versicherungsnummer
    • Polizei
      - Name
      - Dienststelle
    • Zeugen
      - Anschrift (Name, Strasse, Postleitzahl, Ort)
      - ggf. weitere Kontaktdaten (Telefon, Fax)
  7. Sichern Sie Beweise durch Fotos, auf denen alle am Unfall beteiligten Farzeuge in der Stellung nach dem Unfall erkennbar sind, Bremsspuren, Referentpunkte, u.s.w.
  8. Skizzieren Sie den Unfallhergang
  9. Informieren Sie die Werkstatt Ihres Vertauens
  10. Beauftragen Sie für Schadenersatzansprüchen einen Kfz – Sachverständigen Ihres Vertrauens

E10

Zum Jahreswechsel kommt unter der Bezeichnung E10 Ottokraftstoff mit einem erhöhten Ethanolanteil von maximal zehn Prozent an die Tankstellen. Mit diesem Sprit können nur dafür freigegebene Automodelle betrieben werden. Superkraftstoff mit maximal fünf Prozent Ethanol (E5) soll aber auch weiterhin flächendeckend angeboten werden.

Dem ADAC zufolge können zwar neun von zehn in Deutschland zugelassenen Benzinfahrzeuge ohne Probleme mit E10-Kraftstoff betankt werden. Bei den übrigen Fahrzeugen sind allerdings schon nach einer einzigen Betankung Motorschäden nicht ausgeschlossen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fahrzeughersteller oder Werkstatt des Vertrauens!!

Quelle:  Handelsblatt.de

Winterreifenpflicht seit dem 04.12.2010

Jetzt ist es amtlich. Seit dem 04.12.2010 besteht Winterreifenpflicht!

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem M+Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro.
Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

Die Faustregel im Einsatz von Winterreifen lautet “von O bis O” sprich, von Oktober- Ostern. Warten Sie nicht auf den ersten Schnee oder einen heftigen  Wintereinbruch.Bei niedrigen Temperaturen verhärtet die Gummimischung der Sommerreifen, so verlieren sie ihre guten Haftungseigenschaften. Längere Bremswege sind die Folge.

Nur noch eine Plakette ab dem 1. Januar 2010 an Ihrem Fahrzeug

Das deutlichste Merkmal der Neuerung im Bereich Untersuchung der Abgase ist der Wegfall der bisherigen AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen. Ab dem 1. Januar 2010 werden die Vorschriften zur Untersuchung der Abgase in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Für alle ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Untersuchungen wird es nur noch die HU-Plakette am hinteren amtlichen Kennzeichen geben. Gleichzeitig wird die AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen durch den Prüfingenieur entfernt. Wenn dabei Kratzer entstehen oder Kleberreste zurückbleiben, bieten die Prüfingenieure  eine so genannte Reparaturplakette an. Sie besteht aus dem gleichen retroreflektierenden Material wie das Kennzeichen und deckt den bisherigen Raum der AU-Plakette ab. Das Anbringen einer Reparaturplakette ist keine Pflicht, es dient lediglich optischen Zwecken. Es dürfen jedoch keine anderen Aufkleber dort angebracht werden. Für Fahrzeuge mit Hartplaketten aus Plastik ist ebenfalls eine Lösung erhältlich.